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   RG, 12.06.1936 - 1 D 187/36   

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https://dejure.org/1936,269
RG, 12.06.1936 - 1 D 187/36 (https://dejure.org/1936,269)
RG, Entscheidung vom 12.06.1936 - 1 D 187/36 (https://dejure.org/1936,269)
RG, Entscheidung vom 12. Juni 1936 - 1 D 187/36 (https://dejure.org/1936,269)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Sind auch die Vertragsangestellten eines Arbeitsamtes, die nur in der Arbeitslosenversicherung tätig sind, Beamte im strafrechtlichen Sinne?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 70, 234
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 10.03.1983 - 4 StR 375/82

    Ludwig Poullain

    Beamter im Sinne des § 359 StGB aF war nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wie schon des Reichsgerichts, neben dem Beamten im staatsrechtlichen Sinne jeder, der von einer nach öffentlichem Recht zuständigen Stelle mit seinem Einverständnis zu Dienstverrichtungen berufen war, die aus der Staatsgewalt abgeleitet waren und staatlichen Zwecken dienten (vgl. u.a. BGHSt 8, 21, 22; 11, 345, 349; 12, 89; 12, 108 ff; RGSt 70, 234, 235; 72, 289, 290, jeweils m.w. Nachw.).
  • BGH, 29.01.1992 - 5 StR 338/91

    Amtsträgereigenschaft des Geschäftsführers eines landeseigenen

    Beamter im Sinne des § 359 StGB aF war neben dem Beamten im staatsrechtlichen Sinne jeder, der von einer nach öffentlichem Recht zuständigen Stelle mit seinem Einverständnis zu Dienstverrichtungen berufen war, die aus der Staatsgewalt abgeleitet waren und staatlichen Zwecken dienten (vgl. u.a. BGHSt 8, 21, 22; 11, 345, 349; 12, 89; 12, 108 ff; RGSt 70, 234, 235; 72, 289, 290, jeweils m. w. Nachw.).
  • BGH, 09.10.1990 - 1 StR 538/89

    Keine Amtsträgereigenschaft des landeskirchlichen Vermögensverwalters

    Als Amtsträger kann danach - neben den Beamten im staatsrechtlichen Sinne - jeder eingestuft werden, der von einer nach öffentlichem Recht zuständigen Stelle ausdrücklich oder stillschweigend zu Dienstverrichtungen berufen ist, die aus der Staatsgewalt abgeleitet sind und staatlichen Zwecken dienen (vgl. RGSt 30, 29; 39, 232; 60, 139; 67, 299; 70, 234; 72, 289; BGHSt 2, 119; 2, 396; 6, 17; 8, 21; 12, 89; 31, 264).
  • BGH, 10.10.1958 - 5 StR 404/58

    Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben - Daseinsvorsorge - Amtsträgerschaft -

    Daraus ergibt sich, daß die Aufgaben der Kleinbahn aus der Staatsgewalt abgeleitet sind und staatlichen Zwecken dienen (vgl. RGSt 75, 396, 397; ferner auch RGSt 70, 234, 236; 72, 289, 290).
  • BGH, 05.10.1960 - 2 StR 57/60

    Voraussetzung des Vorliegens einer Amtspflichtsverletzung oder einer

    Da die Beamteneigenschaft an sich keine selbständige, entscheidende Tätigkeit voraussetzt (vgl. RG JW 1927, 1266 Nr. 25 und RGSt 70, 234), kann auch eine nur vorbereitende oder unterstützende Tätigkeit eine Amtshandlung und gegebenenfalls pflichtwidrig sein (vgl. RGSt 56, 366; 68, 251, 255; BGHSt 3, 143, 148) [BGH 05.09.1952 - 4 StR 885/51].
  • BGH, 22.07.1954 - 4 StR 703/53

    Rechtsmittel

    Entgegen der Meinung des Landgerichts ist es für die Beurteilung der strafrechtlichen Beamteneigenschaft nicht ausschlaggebend, dass die Tätigkeit des Angeklagten für die Öffentlichkeit nicht bemerkbar war (RGSt 70, 234, 235), und dass ähnliche Tätigkeiten auch Privatbetrieben obliegen (BGHSt 2, 119).
  • BGH, 18.12.1952 - 3 StR 684/52

    Rechtsmittel

    Der Umstand, dass er nicht selbst Entscheidungen zu erlassen, sondern sie nur vorzubereiten hatte, schliesst seine Beamteneigenschaft nicht aus (RGSt 57, 366; 70, 234).
  • BGH, 06.12.1951 - 4 StR 646/51

    Fortgesetzter Betrug durch Annahme eines Steuerbetrages - Falschbeurkundung im

    Vielmehr wird die Beamteneigenschaft im strafrechtlichen Sinne durch jede Tätigkeit begründet, die in den Aufgabenkreis der Anstellungsbehörde fällt, staatlichen Zwecken dient und nicht ganz untergeordneter Natur ist (RGSt 70, 234).
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